Mobiler Firmendienst

Mobiler FirmendienstGesunde und zufriedene Mitarbeiter sind das Schwungrad einer jeden Firma.
Wir bieten Ihnen eine umfassende betriebliche Gesundheitsvorsorge.
Wir kommen direkt zu Ihnen in die Firma und benötigen nur einen freien Raum.
Wir sind ein Team von staatlich anerkannten bzw. diplomierten Fachpersonal.

Ein Auszug aus unserem Angebot:

  • Massage am Arbeitsplatz
  • Arbeitsplatzanalyse
  • Rückenschule mit Bezug auf die Haltung am Arbeitsplatz
  • Yoga
  • Ernährungsberatung mit Bezug auf das Kantinenessen
  • Raucherentwöhnung
  • Streßmanagement
  • Beratung zur Bildung eines Gesundheitsteams in Ihrer Firma
  • und vieles mehr..

In enger Zusammenarbeit mit den Krankenkassen.

 

Steuer

Bislang war es denkbar, dass Vergütungen für betriebliche Gesundheitsfördermaßnahmen als Betriebsausgaben anerkannt werden konnten und als lohnsteuerfreie Zuwendung an Arbeitnehmer galten. Es fehlte jedoch eine einheitliche gesetzliche Regelung, die nunmehr in §3 Nr. 34 geschaffen wurde und lautet:

„steuerfrei sind zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn erbrachte Leistungen des Arbeitgebers zur Verbesserung des allgemeinen Gesundheitszustandes und der betrieblichen Gesundheitsförderung, die hinsichtlich Qualität, Zweckbindung und Zielgerichtetheit den Anforderungen der §§ 20 und 20a des fünften Sozialgesetzbuches* genügen, soweit sie 500,00€ im Kalenderjahr nicht übersteigen.“

Betriebliche Gesundheitsfördermaßnahmen sind präventive Maßnahmen und somit steuerpflichtig. Die Abrechnung von Rezepten ist laut kassenärztlicher Vereinigung untersagt, da keine entsprechenden Rahmenbedingungen vorhanden sind.

*von staatlich anerkannten Fachpersonal auszuführen